Zwangsverwaltungen

Rechtsanwalt Dr. Christof Horn ist seit dem Jahr 2000 für eine Reihe von Amtsgerichten im norddeutschen Raum als Zwangsverwalter tätig. Die umfassende praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung sowie fundierte Rechtskenntnisse auf den Gebieten der Zwangsvollstreckung, des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts gewährleisten eine zuverlässige Durchführung von Zwangsverwaltungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Rechtsanwalt Dr. Horn wird hierbei von spezialisierten Mitarbeiterinnen unterstützt. Die Zwangsverwaltungstätigkeit bleibt dabei nicht auf die laufende Verwaltung beschränkt. Im Interesse der Verfahrensbeteiligten gilt es, stets das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen. In enger Abstimmung mit den betreibenden Gläubigern wird durch gezielte und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen die Verwertbarkeit der zwangsverwalteten Immobilien erhöht. Hierzu ist ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis und die Fähigkeit zur Entwicklung von praxisgerechten Lösungen vorhanden.